Blütenpfad zeigt dir, wann Samen reif sind und wo Arten typisch vorkommen. Damit aus Sammelfreude keine Belastung für die Natur wird, gilt: Maß halten, Recht beachten, sensiblen Arten ausweichen.
Nach § 39 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) darfst du geringe Mengen wildwachsender, nicht geschützter Pflanzen für deinen persönlichen Gebrauch pfleglich entnehmen — die berühmte „Handstrauß-Regel". Das gilt sinngemäß auch für Samen und Wildfrüchte.
In Wäldern gilt die Handstrauß-Regel sinngemäß für Wildfrüchte und Samen in ortsüblichem Umfang (§ 14 BWaldG / Landeswaldgesetze). Wer industriell sammelt, braucht eine Genehmigung.
Insekten nur fotografieren, nicht einsammeln. Auch das Stören oder absichtliche Verscheuchen geschützter Tiere ist verboten (§ 44 BNatSchG).